Schülerinnen und Schüler sind während des Unterrichts, weiteren schulischen Veranstaltungen und auf allen Schulwegen versichert.
Das UKH Glossar
Name des Begriffes: Unfallversicherungsschutz von Schülern
Schülerinnen und Schüler sind während des Unterrichts, weiteren schulischen Veranstaltungen und auf allen Schulwegen versichert.
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