Schülerinnen und Schüler sind während des Unterrichts, weiteren schulischen Veranstaltungen und auf allen Schulwegen versichert.
Das UKH-Glossar
Name des Begriffes: Unfallversicherungsschutz von Schülern
Schülerinnen und Schüler sind während des Unterrichts, weiteren schulischen Veranstaltungen und auf allen Schulwegen versichert.