Das UKH Glossar

Name des Begriffes: Verletztengeld

Wenn jemand durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrank­heit arbeitsunfähig ist, dann übernimmt die Unfallkasse Hessen die finanzielle Versorgung und zahlt Verletztengeld (§§ 45 ff SGB VII) nach Ablauf der Lohnfortzahlung.

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