Wenn jemand durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit arbeitsunfähig ist, dann übernimmt die Unfallkasse Hessen die finanzielle Versorgung und zahlt Verletztengeld (§§ 45 ff SGB VII) nach Ablauf der Lohnfortzahlung.
Das UKH Glossar
Name des Begriffes: Verletztengeld