Das UKH Glossar

Name des Begriffes: Verletztenrente

Versicherte erhalten eine Rente, wenn ihre Erwerbsfähigkeit infolge des Versicherungsfalls länger als 26 Wochen gemindert ist und wenn die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) mindestens 20 % beträgt. Die Rente schließt sich an das Verletztengeld an.

Zum Seitenanfang navigieren