eingesetzten Wahlvorstände und Wahlhelfer*innen genießen im Rahmen dieser Tätigkeit gesetzlichen Unfallversicherungsschutz.
Das UKH-Glossar
Name des Begriffes: Wahlhelfer*innen
eingesetzten Wahlvorstände und Wahlhelfer*innen genießen im Rahmen dieser Tätigkeit gesetzlichen Unfallversicherungsschutz.