In der gesetzlichen Unfallversicherung sind u.a. auch Personen versichert, die wie ein regulär Beschäftigter tätig werden (§ 2 Abs. 2 SGB VII)
Das UKH Glossar
Name des Begriffes: Wie-Beschäftigte
In der gesetzlichen Unfallversicherung sind u.a. auch Personen versichert, die wie ein regulär Beschäftigter tätig werden (§ 2 Abs. 2 SGB VII)
Zum Seitenanfang navigieren