Das UKH Glossar

Name des Begriffes: SiFa

Nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese verfügen über eine spezielle sicherheitstechnische Fachkunde und unterstützen den Arbeitgeber in allen Belangen des Arbeitsschutzes. Zu ihren Aufgaben zählen unter anderem die Planung und der Unterhalt von Betriebsanlagen, die Beschaffung von Arbeitsmitteln sowie die Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen. Zudem wirken sie bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen mit.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit besitzt keine Weisungsbefugnis gegenüber den Beschäftigten und ist in ihrer fachlichen Beratung selbst weisungsfrei. Die Einsatzzeiten richten sich nach der Anzahl der Beschäftigten, der Art der Gefährdungen im Betrieb bzw. in der Branche sowie den jeweiligen betriebsspezifischen Gegebenheiten.

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