Häufige Fragen

Nein. Anrechenbare Leistungen ergeben sich ausschließlich aus den Vorgaben der DGUV Vorschrift 2. Eine detaillierte Beschreibung dieser Aufgaben findet sich in den Anhängen 3 und 4 der Vorschrift. Tätigkeiten wie Einstellungsuntersuchungen oder die Sicherheits- und Gesundheitskoordination auf Baustellen gehören nicht dazu und müssen bei Bedarf zusätzlich beauftragt werden.

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