Häufige Fragen

Grundsätzlich ja. Voraussetzung ist einerseits, dass die digitalen Angebote (Video- oder Cloudlösung) von einer Lehrkraft geplant und möglichst auch gesteuert werden. Bei Betriebs-/Schulpraktika wird auch der Betrieb mit einbezogen. Außerdem sollen Planung und Steuerung der digitalen Stunden den Charakter des Präsenzunterrichts widerspiegeln: Der Lehrplan wird eingehalten, die Anwesenheit der Schüler*innen überprüft, es gibt Zeitpläne für die Bearbeitung von Aufgaben, Gruppenarbeit und Prüfungen.

Innerhalb der vorgegebenen Zeitspannen können die Schüler*innen die Erledigung der Aufgabe frei gestalten. Die Anwesenheit der Lehrkraft ist nicht unbedingt notwendig. Solange die Tätigkeiten der Schüler*innen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Schule und den vorgegebenen Unterrichtsinhalten stehen, sind sie versichert. Achtung: Der Schutz gilt nicht für Hausaufgaben und privaten Nachhilfeunterricht! Auch essen, trinken und spielen am PC/Tablet sind nicht unfallversichert.

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