Häufige Fragen

Nein. Ein Betrieb im Sinne der DGUV Vorschrift 2 wird unter Berücksichtigung des jeweiligen Betriebszwecks und nicht nach Tätigkeiten einer einzigen Betreuungsgruppe zugeordnet. Die Vorschrift enthält in Anhang 1 ein Beispiel für eine Gemeinde.

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