Häufige Fragen

Ja. Versicherungsschutz besteht, wenn die Lehrkraft feste Zeiten bestimmt, in denen die Aufgaben zu erledigen sind, und die Erledigung auch kontrolliert. Private Tätigkeiten, wie Essen, Trinken, Toilettengang, Spielen am PC/Tablet, sind nicht versichert.

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