Häufige Fragen
Folgende Voraussetzungen führen zur Anerkennung einer COVID-19-Erkrankung als Versicherungsfall bei Schüler*innen: Entsprechende Krankheitszeichen liegen vor (Fieber, Atemnot, Husten etc.), der Test auf COVID-19 ist positiv, der Infektionsweg ist nachvollziehbar (schulische Tätigkeit), der/die Überträger*in im schulischen Umfeld ist namentlich bekannt.