Häufige Fragen

Die Rechtsgrundlage der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbmedVV). Daher gehört nur die kollektive arbeitsmedizinische Beratung der Beschäftigten als ASiG-Leistung zur Grundbetreuung. Alle individuellen Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge, wie insbesondere die Untersuchungen im Rahmen der ArbmedVV, sind jedoch Gegenstand der betriebsspezifischen Betreuung.

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