Häufige Fragen

Für Angehörige der Jugendfeuerwehren, die nach § 8 HBKG an dem für sie angesetzten Übungs- und Ausbildungsdienst teilnehmen, sind feste, knöchelhohe Schuhe mit profilierter, rutschfester Sohle und Absatz einzusetzen. Es hat sich allerdings in der Praxis bewährt einen Sicherheitsschuh mindestens der Klasse S 2 zu verwenden, wie es die Hessische Feuerwehrbekleidungs- und DienstgradVO vorgibt. Diese Schuhe sind mittlerweile auch zu erschwinglichen Preisen im Handel erhältlich. Die Hessische Feuerwehrbekleidungs- und DienstgradVO ist vom Hessischen Ministerium des Innern und Sport (HMdIS) erlassen und dementsprechend für die Hessischen Feuerwehren verbindlich. Ausnahmen oder andere Vorgehensweisen müssten mit dem HMdIS vereinbart werden.

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