Häufige Fragen
Die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zur Entsorgung von Abfällen, die mit Sekreten oder Exkreten kontaminiert sind, beziehen sich auf die Abfallschllüsselnummern (ASN). Aus dem Haushalt: immer in den Restabfall (ASN 20 03 01).
Aus Einrichtungen des Gesundheitswesens, die nur „in sporadischen Einzelfällen“ entsprechend infizierte/erkrankte Patienten behandeln (z. B. Hausarztpraxen): ASN 18 01 04, Richtlinie der LAGA Nr. 18.
Aus Einrichtungen des Gesundheitswesens, die entsprechend infizierte/erkrankte Patienten „schwerpunktmäßig behandeln“ (z. B. Isolierstationen der Krankenhäuser): ASN 18 01 03*, Richtlinie der LAGA Nr. 18.