Häufige Fragen

Die Träger der Feuerwehren bzw. Hilfeleistungsorganisationen müssen vor der Wiederaufnahme abwägen, in welchem Umfang dies in der aktuellen Situation möglich bzw. erforderlich ist. Sie stellen dafür die nötige Ausrüstung zur Verfügung (z. B. Mund-Nase-Bedeckung/-Schutz, ggfs. FFP2-Masken, Hygieneartikel).

Bei der Entscheidung wird die Pandemielage vor Ort berücksichtigt. Über erforderliche Maßnahmen informiert beispielsweise der Bundesfeuerwehrarzt auf der Website des Bundesfeuerwehrverbands.

Lesen Sie auch die Hinweise der DGUV zum Umgang mit bzw. zum Schutz vor dem Coronavirus und den pandemiebedingten Einschränkungen. So können Sie beurteilen, welche Maßnahmen für den Übungs- und Ausbildungsbetrieb erforderlich sind. Dort finden Sie auch eine Hilfestellung zur Einhaltung des Arbeitsschutzstandards bei der Feuerwehr, wenn der Ausbildungs- und Übungsdienst wieder aufgenommen wird.

Zum Seitenanfang navigieren