Häufige Fragen

Für die Grundbetreuung wird die Einsatzzeit entsprechend der Betreuungsgruppe nach Anlage 2 als Summenwert ermittelt und unter Berücksichtigung der Mindestzeitanteile auf Betriebsarzt/Betriebsärztin und Fachkraft für Arbeitssicherheit aufgeteilt. Der zusätzliche Bedarf an betriebsspezifischer Betreuung wird anhand des Schemas in Anhang 4 für jedes Aufgabenfeld ermittelt. Mit dem Schema wird auch die Aufteilung auf Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit berücksichtigt. In der Regel erfordert dies eine Anpassung bestehender Verträge.

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