Häufige Fragen

Bei Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten muss der Umfang der Grundbetreuung bei Änderung der Beschäftigtenzahl überprüft werden. Weiter kann sich die Aufteilung der Grundbetreuung auf Fachkraft und Betriebsarzt bzw. Betriebsärztin verändern. Sie richtet sich nach den betrieblichen Gegebenheiten und muss bei wesentlichen betrieblichen Veränderungen oder bei neuen Gefährdungen überprüft werden. Hier kann es keine Zeitvorgaben geben. Ein Einsatzzeitenkonzept muss neben der Grundbetreuung auch den Bedarf der betriebsspezifischen Betreuung bestimmen. Auch hier gilt, dass dieser Bedarf sich nach den betrieblichen Gegebenheiten richtet und bei Veränderung entsprechend angepasst werden muss. Je mehr temporäre Anlässe stattfinden, umso häufiger muss der Bedarf geprüft werden.

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