Häufige Fragen

Bring- und abholberechtigte Personen können die Kinder wie gewohnt zur Kindertageseinrichtung bringen. Die Kinder müssen nicht schon an der Eingangstüre an die Beschäftigten übergeben werden, wenn das Abstandsgebot eingehalten werden kann. Eine Ausnahme vom Abstandsgebot gilt bei der Übergabe junger Krippenkinder. Wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, können temporäre Trennwände aus Plexiglas angebracht werden oder entsprechende Bodenmarkierungen auf die einzuhaltenden Abstände hinweisen. Wenn diese Alternativen nicht möglich sind, sollte zumindest ein Mund-Nase-Schutz getragen werden. Es wird empfohlen, dass sich Eltern und Kinder beim Betreten der Kindertageseinrichtungen umgehend gründlich die Hände desinfizieren.

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