Informationen zu Corona und Covid-19Hier finden Sie Informationen zum Erreger, allgemeinen und berufsbedingten Schutzmaßnahmen, zu Seminarabsagen der Unfallkasse Hessen sowie nützliche Links. Hier geht es zu den "Häufigen Fragen" … Coronaviren (CoV) können beim Menschen Krankheiten verursachen, die von leichteren Erkältungskrankheiten bis hin zu schwereren Krankheiten wie Middle East Respiratory Syndrome (MERS) und Severe Acute Respiratory Syndrome (SARS) reichen. Bisher zeigten sieben Coronaviren ein humanpathogenes Potenzial. Das aktuelle Coronavirus SARS-CoV-2 ist ein neues Virus, das bisher beim Menschen nicht nachgewiesen wurde. Der Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) hat das Virus SARS-CoV-2 vorläufig in die Risikogruppe 3 eingestuft. Die Begründung für diese Einstufung sowie Empfehlungen zur Labordiagnostik finden Sie hier. Schutz vor InfektionenEs gelten die gleichen Hygieneregeln wie allgemein zum Schutz vor luftübertragbaren Infektionskrankheiten wie z. B. Influenza:
Durch diese einfachen Maßnahmen verringert sich die Ansteckungsgefahr von Infektionskrankheiten bzw. die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung erheblich. Berufsbedingte Kontakte und SchutzmaßnahmenBerufsbedingte Kontakte mit SARS-CoV-2 können durch Kontakt mit infizierten Patienten in der Arztpraxis, im Krankenhaus oder beim Transport von infizierten Patienten z. B. im Flugzeug und im Krankenwagen stattfinden. Weiterhin kann ein berufsbedingter Kontakt in Laboratorien erfolgen, in denen Verdachtsproben auf Erreger untersucht werden. Für Beschäftigte, die durch ihre berufliche Tätigkeit mit SARS-CoV-2 in Kontakt kommen können, gelten die Biostoffverordnung (BioStoffV) und die einschlägigen Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA). Nach derzeitigem Stand der Erkenntnisse reichen die dort beschriebenen Maßnahmen aus. Die TRBA 250 und TRBA 100 regeln Maßnahmen zum Schutz Beschäftigter vor Infektionen im Gesundheitswesen und der Wohlfahrtspflege sowie in Laboratorien. Ergänzend zur TRBA 250 enthält der ABAS-Beschluss 609 Maßnahmen "beim Auftreten einer nicht ausreichend impfpräventablen humanen Influenza", die sich analog auf den Umgang mit 2019-nCoV übertragen lassen. Wenn im Zusammenhang mit dem Corona-Erreger Fragen zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit oder den Leistungen der Unfallkasse Hessen auftauchen, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige UKH Aufsichtsperson oder an das Servicetelefon. Alle Kontaktdaten finden Sie hier. Pandemieplan – Was tun bei einem Corona-Fall im Betrieb?Ein Pandemieplan hilft: Auch Unternehmen, die noch keinen Pandemieplan erstellt haben, können dies jetzt noch tun. Er legt zum Beispiel fest, wer die Ansprechpartner im Betrieb sind und wie die interne Kommunikation erfolgen soll. Welche Hygienemaßnahmen getroffen werden und wie die Arbeitsabläufe an die neue Situation angepasst werden können.
Hier können Sie die Broschüre herunterladen. Änderungen im Serviceangebot der UKHAuch die Unfallkasse Hessen hilft mit, durch eine Reduzierung der Sozialkontakte die Ausbreitung des Coronavirus zu reduzieren. Davon sind leider einige Serviceangebote für unsere Mitgliedsbetriebe und Versicherte betroffen:
Die Beschäftigten der UKH sind ansonsten wie gewohnt per E-Mail und auch telefonisch für Sie erreichbar. Die temporären Regelungen gelten ab sofort zunächst bis zum 10.01.2021. Die Präsenzseminare der Unfallkasse Hessen finden bis vorerst 28. Februar 2021 nicht statt – Online-Seminare finden weiterhin statt. Bislang gehen wir davon aus, dass der Seminarbetrieb im März 2021 wieder aufgenommen werden kann. Wir informieren Sie, falls die Aufnahme der Präsenzseminare nicht möglich sein sollte. Sollten Sie bereits eine Zusage zu einem Seminar für den Zeitraum vom 16.03.2020 bis 16.08.2020 erhalten haben, ist diese hinfällig. Wenn Sie Fahrkarten gebucht haben, die Sie nicht mehr kostenfrei stornieren können, übernehmen wir selbstverständlich die Kosten. Bitte setzen Sie sich dazu mit dem jeweiligen Seminarkontakt in Verbindung. Sobald wir absehen können, wann wieder Seminare stattfinden werden, informieren wir dazu online. In Abstimmung mit der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung DGUV empfiehlt die Unfallkasse Hessen ihren Mitgliedsunternehmen, auch die Ausbildung der Ersthelfer für den genannten Zeitraum auszusetzen. Aktuelle InformationenAktuelle allgemeine und medizinische Informationen zum Coronavirus finden Sie auf den Internetseiten folgender Institutionen:
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