i 213-044E Das Sachgebiet „Gefahrstoffe“ des Fachbereichs „Rohstoffe und chemische Industrie“ hat die DGUV Information 213-044 „Gefährliche Stoffe an Hochschulen – Hinweise für Studierende und wissens
Das ist unterschiedlich geregelt: Für den allgemeinen Bildungsbetrieb selbst ist keine Gefährdungsbeurteilung für Studierende erforderlich. Allerdings sind die Verkehrssicherungs- und Sorgfaltspflicht