Ja, wenn es sich um Tätigkeiten im Rahmen des Rettungswesens handelt. Dann gelten die Vorgaben der DGUV Vorschrift 1 § 2. So gelten die Arbeitsschutzvorschriften auch für die ehrenamtlichen Rettungssa
UVVen und staatliche Arbeitsschutzvorschriften gelten grundäätzlich für alle Versicherten. Die im öffentlichen Auftrag ehrenamtlich Tätigen sollen den gleichen Schutz genießen wie Beschäftigte. Die Ko
Die in § 7 geforderte Befähigung soll ausschließen, dass Beschäftigte gefährdet werden, weil ihnen bestimmte Kenntnisse fehlen. Die formale Qualifikation ist eines von mehreren überprüfbaren Kriterien
Rechtsgrundlage ist das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG) vom 31.12.1973. Es legt fest, dass jede Unternehm
Nein. Anrechenbare Leistungen ergeben sich ausschließlich aus den Vorgaben der DGUV Vorschrift 2. Eine detaillierte Beschreibung dieser Aufgaben findet sich in den Anhängen 3 und 4 der Vorschrift. Tät
Ein Betrieb im Sinne der DGUV Vorschrift 2 ist eine geschlossene Einheit, die durch organisatorische Eigenständigkeit mit eigener Entscheidungscharakteristik geprägt ist. Eine Gemeinde oder ein Landkr
Nein. Ein Betrieb im Sinne der DGUV Vorschrift 2 wird unter Berücksichtigung des jeweiligen Betriebszwecks und nicht nach Tätigkeiten einer einzigen Betreuungsgruppe zugeordnet. Die Vorschrift enthält
Schüler*innen, Studierende, ehrenamtlich Tätige und Kita-Kinder werden vom Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) nicht erfasst. Daher ist für diese Personen keine arbeitsmedizinische und sicherheitstechnisc
Wenn Betreute in Behindertenwerkstätten arbeiten, gelten sie als Beschäftigte, für die eine arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung vorzusehen ist.