R 107-001 Die DGUV Regel 107-001 "Betrieb von Bädern" soll für die Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten in Hallenbädern, Freibädern, soweit anwendbar einschließlich Schwimm- und Badeteichanlage
R 101-038 Seit Herbst 2019 liegt eine grundlegend überarbeitete Fassung der DGUV Vorschrift 38 „Bauarbeiten“ vor (auch bekannt unter der Bezeichnung „UVV Bauarbeiten“). Die DGUV Regel 101-038 „Bauarbe