Nach § 16 Absatz 2 SGBVII und § 1 DGUV Vorschrift 1 gelten die Unfallverhütungsvorschriften auch für diese Beschäftigten, auch wenn sie keinem Unfallversicherungsträger angehören. In der Europäischen
Nein, es können auch andere Personen einbezogen sein. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist der Begriff der Arbeit wirtschaftlich zu verstehen. Das bedeutet, dass auch unentgeltliche Tä
Wenn die Amtsleitungen auch die Verantwortung für Beschäftigte oder andere Versicherte der UKH in ihrem Unternehmen haben, so müssen sie auch die UVVen kennen und beachten, obwohl diese nicht zu ihrem
Die Regelungen der DGUV Vorschrift 1 finden keine Anwendung auf den Lehrbetrieb der Schulen, da nach § 21 Abs. 2 Satz 2 SGB VII das Hessische Kultusministerium (HKM) als Schulhoheitsträger verpflichte
In § 1 wird der Geltungsbereich der Unfallverhütungsvorschriften festgelegt. Die Unfallverhütungsvorschriften gelten für Unternehmende und Versicherte. Ausgenommen wird in § 1 Abs. 2 DGUV nur der soge
Die in § 7 geforderte Befähigung soll ausschließen, dass Beschäftigte gefährdet werden, weil ihnen bestimmte Kenntnisse fehlen. Die formale Qualifikation ist eines von mehreren überprüfbaren Kriterien
Sie gehören bei größeren Schadensereignissen (schwere Verletzung, Berufskrankheit oder Unfalltod) zumindest zum Kreis derjenigen Verantwortlichen, für die man Unterlassungen bei Schutzmaßnahmen überpr