Umgang mit Covid-19 im Betrieb

Symptomlose oder leichte Infektionen merken, nicht melden!

Bei einem offiziell positivem Testergebnis, müssen Betriebe nur dann eine Unfallanzeige erstellen, wenn die Infektion schwerer verläuft. Für leichte oder symptomfreie Infektionen, die keine ärztliche Behandlung erfordern, gilt:

Positiver Covid-Schnelltest

Bild: © ManuPadilla, Adobe Stock

Betriebe und Unternehmen vermerken diese zunächst im Online-Verbandbuch des UKH Mitgliederportals. Wird doch eine ärztliche Behandlung notwendig oder äußern sich später Folgen der Erkrankung, kann der Verbandbucheintrag Grundlage für die Unfallanzeige sein.

Tragen Sie dazu bitte folgende Infos in das „Unfallhergang“ im Verbandbuch ein:

  • Liegt im Betrieb oder Unternehmen aktuell ein massenhaftes Infektionsgeschehen vor (Massenausbruch)?

Falls es sich nur um einzelne Infektionen und nicht um ein Massenereignis handelt:

  • Name der Indexperson (sofern bekannt)
  • Wie gestaltete sich der Kontakt zur Indexperson (Dauer des Kontakts, Abstand zur Person, wurde eine Maske bzw. ein Mund-Nase-Schutz getragen)?

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