Betriebe und Unternehmen vermerken diese zunächst im Online-Verbandbuch des UKH Mitgliederportals. Wird doch eine ärztliche Behandlung notwendig oder äußern sich später Folgen der Erkrankung, kann der Verbandbucheintrag Grundlage für die Unfallanzeige sein.
Tragen Sie dazu bitte folgende Infos in das „Unfallhergang“ im Verbandbuch ein:
- Liegt im Betrieb oder Unternehmen aktuell ein massenhaftes Infektionsgeschehen vor (Massenausbruch)?
Falls es sich nur um einzelne Infektionen und nicht um ein Massenereignis handelt:
- Name der Indexperson (sofern bekannt)
- Wie gestaltete sich der Kontakt zur Indexperson (Dauer des Kontakts, Abstand zur Person, wurde eine Maske bzw. ein Mund-Nase-Schutz getragen)?