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DGUV Informationen

01/2010

Sicherheit und Gesundheitsschutz im Abwasserbereich

DGUV Information 203-051

Artikelnummeri 203-051
Seiten164
Barrierefrei nein

Unterweisungen stellen ein zentrales Instrument im Arbeitsschutz dar. Sie bilden die Schnittstelle zwischen den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung und der praktischen Umsetzung im Betrieb. Die Durchführung der Unterweisungen obliegt dem Unternehmer. Die Pflicht hierzu ergibt sich u.a. aus § 4 der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV/GUV-V A1). Die vorliegenden Arbeitshilfen für Sicherheit und Gesundheitsschutz in abwassertechnischen Anlagen geben Hilfestellung für die praxisnahe Unterweisung der Beschäftigten. Die Auswahl der Einzelthemen orientiert sich am Unfallgeschehen und den zu erwartenden Gesundheitsgefahren. Inhaltlich haben die Arbeitshilfen eine Auswahl der durch den Betrieb zu treffenden organisatorischen Maßnahmen und das sicherheitsgerechte Verhalten der Beschäftigten zum Schwerpunkt.