DGUV Informationen
08/2019
DGUV Information 209-007
Artikelnummer | i 209-007 |
Seiten | 56 |
Barrierefrei | nein |
Die DGUV Information 209-007 „Fahrzeuginstandhaltung" konkretisiert auszugsweise die DGUV Regel 109-009 mit gleichem Titel. Sie wendet sich an die Beschäftigten in den Betrieben der Fahrzeuginstandhaltung. Sie soll - auch anhand von Unfallerfahrungen - zeigen, wie man Unfälle vermeiden kann, sodass ein sicheres Arbeiten zur Selbstverständlichkeit wird. Die DGUV Information unterstützt ebenfalls bei der Gefährdungsbeurteilung an den verschiedenen Arbeitsplätzen und Tätigkeiten.