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DGUV Informationen

02/2020

Sichere Beförderung von Flüssiggasflaschen und Druckgaspackungen mit Fahrzeugen auf der Straße

DGUV Information 210-001

Artikelnummeri 210-001
Seiten64
Dateiformat PDF
Barrierefrei ja
Dateigröße1 MB

Aufgrund seiner Eigenschaften wird Flüssiggas bei der Beförderung als Gefahrgut eingestuft. Bei der Beförderung von Flüssiggas mit Fahrzeugen auf der Straße müssen die geltenden gefahrgutrechtlichen Bestimmungen beachtet werden. Diese DGUV Information fasst das geltende Regelwerk über die Beförderung von Flüssiggasflaschen, Druckgaspackungen und Gaspatronen zu Betrieben, Baustellen und anderen Einsatzorten zusammen und stellt damit eine Hilfe für Unternehmerinnen und Unternehmer bei der Umsetzung dar. Sie wurde im Vergleich zu ihrer Vorgängerfassung mit Stand August 2012 hinsichtlich geltender gefahrgutrechtlicher Regelungen aktualisiert. Insbesondere beinhaltet sie eine Klarstellung innerhalb der RSEB 1-8 bezüglich der Verwendung von gasbetriebenen Einrichtungen während der Beförderung.