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DGUV Informationen

05/2017

Sehhilfen am Arbeitsplatz

DGUV Information 250-008

Artikelnummeri 250-008
Seiten16
Barrierefrei nein

Diese Schrift wurde im Arbeitskreis „Bildschirmarbeitsplätze“ des Ausschusses Arbeitsmedizin der Gesetzlichen Unfallversicherung (AAMED-GUV) überarbeitet. Die Definition und Verordnung von speziellen Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz (Bildschirmarbeitsbrille) führen in der Praxis immer wieder zu Missverständnissen. Mit dieser Information über Indikation und Verordnungsweg soll eine Hilfestellung für Betriebsärzte, Augenärzte und Betriebe vermittelt werden. Es werden typische, in Verbindung mit Bildschirmarbeitsplätzen auftretende augenoptische Probleme und die technischen Möglichkeiten zur Korrektur beschrieben. Neben Empfehlungen zur Ausstattung der Sehhilfen wird die Vorgehensweise bei deren Verordnung skizziert und ein Überblick über die zug. Rechtgrundlagen gegeben. Darüber hinaus werden geeignete Brillentypen vorgestellt und Kostenbeispiele hierzu aufgeführt.