DGUV Vorschriften, Regeln und Grundsätze
05/2018
DGUV Grundsatz 314-002
Artikelnummer | G 314-002 |
Seiten | 24 |
Dateiformat | |
Barrierefrei | nein |
Dateigröße | 285 KB |
Der DGUV Grundsatz 314-002 „Kontrolle von Fahrzeugen durch Fahrpersonal“ enthält eine Zusammenstellung von Hinweisen für Fahrzeugführer und Fahrzeugführerinnen zur Feststellung des betriebssicheren Zustandes von Fahrzeugen, die dem Geltungsbereich der DGUV Vorschrift 70 und 71 „Fahrzeuge“ unterliegen. Der betriebssichere Zustand umfasst sowohl den verkehrssicheren als auch den arbeitssicheren Zustand. Diese Hinweise können auch als Grundlage für eine Unterweisung der Fahrzeugführerinnen oder Fahrzeugführer verwendet werden. Die Feststellung erfolgt durch eine Inaugenscheinnahme und Funktionskontrolle, die in diesem DGUV Grundsatz als Kontrolle bezeichnet wird.