Medium runterladen: Arbeitsschutzkoordinator*innen

Merkblätter

03/2019

Arbeitsschutzkoordinator*innen

Mögliche Tätigkeitsfelder

Artikelnummer1-061
Seiten4
Dateiformat PDF
Barrierefrei nein
Dateigröße336 KB

„Arbeitsschutzkoordinator*in“ – alternativ auch „zentrale*r Beauftragte*r für Arbeitsschutz“ oder „Systembeauftragte*r für Arbeitsschutz“ ist kein feststehender Begriff und wird auch von keinem Gesetz ausdrücklich gefordert. In der Praxis ist diese Aufgabe jedoch bedeutsam, weil die verbindlichen Vorschriften zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit fortschreitend dereguliert werden.