Merkblätter
10/2020
Fristenregelung und Musterausbildungsplan
Artikelnummer | 5-009 |
Seiten | 3 |
Dateiformat | |
Barrierefrei | ja |
Dateigröße | 191 KB |
In Hessen gelten ab dem 01.10.2020 neue Regelungen zu den Fristen für die arbeitsmedizinische Untersuchung für Atemschutzgeräteträger*innen. Die Regelungen erfolgten in Abstimmung mit der Fachabteilung V im Hessischen Innenministerium, der Hessischen Landesfeuerwehrschule und dem Landesfeuerwehrverband Hessen e. V. Bitte beachten Sie auch den abgestimmten Musterausbildungsplan.