DGUV Vorschriften, Regeln und Grundsätze
04/2021
DGUV Regel 115-003
Artikelnummer | R 115-003 |
Seiten | 80 |
Dateiformat | |
Barrierefrei | ja |
Dateigröße | 3 MB |
Diese DGUV Regel für Sicherheit und Gesundheitsschutz konkretisiert und erläutert die DGUV Vorschrift 25 „Überfallprävention“ für Kreditinstitute.
Konkretisierungen oder Erläuterungen sind den Bestimmungstexten der Unfallverhütungsvorschrift unmittelbar nachgeordnet.
Weitere Hinweise, wie die Schutzziele der DGUV Vorschrift 25 „Überfallprävention“ erreicht werden können, finden Sie für
Wird in einer Betriebsstätte eines Kredit-, Finanzdienstleistungs- und Zahlungsinstituts parallel eine Spielstätte, Verkaufsstelle oder Kasse beziehungsweise Zahlstelle der öffentlichen Hand betrieben, sollten in diesen Bereichen die entsprechenden, oben aufgeführten Regeln angewendet werden.