DGUV Vorschriften, Regeln und Grundsätze
04/2021
DGUV Regel 115-005
Artikelnummer | R 115-005 |
Seiten | 80 |
Dateiformat | |
Barrierefrei | ja |
Dateigröße | 3 MB |
Diese DGUV Regel für Sicherheit und Gesundheitsschutz konkretisiert und erläutert die DGUV Vorschrift 25 „Überfallprävention“ für Kassen und Zahlstellen der öffentlichen Hand.
Konkretisierungen oder Erläuterungen sind den Bestimmungstexten der Unfallverhütungsvorschrift, die kursiv erfolgen, unmittelbar nachgeordnet.
Weitere Hinweise, wie die Schutzziele der DGUV Vorschrift 25 „Überfallprävention“ erreicht werden können, finden Sie für
Wird in einer Betriebsstätte der öffentlichen Hand parallel ein Kreditinstitut, eine Verkaufsstelle oder eine Spielstätte betrieben, sollte in diesem Bereich die entsprechende, oben aufgeführte DGUV Regel angewendet werden.