DGUV Vorschriften, Regeln und Grundsätze
11/2021
DGUV Regel 112-190
Artikelnummer | R 112-190 |
Seiten | 128 |
Dateiformat | |
Barrierefrei | ja |
Dateigröße | 2 MB |
Die DGUV Regel 112-190 dient Unternehmerinnen und Unternehmern sowie allen weiteren Akteuren im Arbeitsschutz als Hilfestellung bei der Auswahl und dem Einsatz von Atemschutzgeräten. Detailliert werden die Themen Einteilung von Atemschutzgeräten, Auswahlprozess, Anpassungsüberprüfung, Benutzung, Gebrauchsdauer, arbeitsmedizinische Vorsorge/Eignungsuntersuchung sowie Funktionsbeschreibung der Atemschutzgeräte behandelt. Die Regel wurde gegenüber der Vorgängerversion aus dem Jahr 2011 umfangreich aktualisiert.
Diese DGUV Regel enthält keine spezifischen Regeln für pandemische Ereignisse.