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DGUV Vorschriften, Regeln und Grundsätze

09/2019

Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz

DGUV Regel 112-198

ArtikelnummerR 112-198
Seiten68
Barrierefrei nein

Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz schützen vor tödlichen Risiken, wenn alle technischen und organisatorischen Schutzmöglichkeiten ausgeschöpft wurden. Der Auswahl passender PSA gegen Absturz und der korrekten Benutzung der Ausrüstungen kommen somit eine außerordentlich hohe Bedeutung zu. Die DGUV Regel 112-198 unterstützt Unternehmerinnen und Unternehmer sowie alle anderen für den Arbeitsschutz verantwortlichen Akteure bei dieser Aufgabe. Detailliert werden die einzelnen Typen von PSA gegen Absturz und deren Bestandteile erläutert sowie Hinweise gegeben, welche Faktoren bei der Produktauswahl berücksichtigt werden müssen. Zudem wird erklärt, wie die verschiedenen PSAgA-Typen sicher benutzt werden können. Anschauliche Abbildungen erhöhen den Praxiswert dieser DGUV Regel ebenso wie die Hinweise zur Wartung, Reinigung und Aufbewahrung der PSA und die Darstellung einer Muster-Betriebsanweisung für ein Auffangsystem.