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DGUV Informationen

01/2021

Handlungsanleitung für Auswahl und Betrieb von Arbeitsplattformen an Hydraulikbaggern und Ladern

DGUV Information 201-029

Artikelnummeri 201-029
Seiten32
Barrierefrei ja

Der Betrieb von Arbeitsplattformen an Hydraulikbaggern und Ladern ist in der Regel herstellerseitig nicht vorgesehen. Soll die Kombination aus Arbeitsplattform und Baumaschine dennoch zum Einsatz kommen, müssen Unternehmer*innen nach Betriebssicherheitsverordnung besondere Schutzmaßnahmen festlegen. Die DGUV Information 201-029 dient dabei als Hilfestellung und behandelt die Auswahl, den Betrieb, die Überwachung und die Prüfung von Arbeitsplattformen sowie von Hydraulikbaggern und Ladern als Trägergeräten.