![]() Aktuelles:Versicherungsschutz im EhrenamtHeute, am 5. Dezember, findet der Internationale Tag des Ehrenamtes statt. Das Ziel dieses Gedenk- und Aktionstages ist die Anerkennung und Förderung ehrenamtlichen Engagements. Der Tag wurde 1985 von den Vereinten Nationen beschlossen und fand 1986 erstmals international statt. Am Internationalen Tag des Ehrenamtes wird in Deutschland der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland an besonders engagierte Personen vergeben. Generell ist das Ehrenamt von großer Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und fürs Funktionieren des Gemeinwesens. Bild: ©Adobe Stock, Coloures-Pic ![]() Für die Praxis:10 Tipps für wertvolle MitarbeitergesprächeWer Mitarbeitergespräche konstruktiv führt, schafft beste Voraussetzungen für die Zusammenarbeit im neuen Jahr ![]() Jetzt bloß keinen Stress!Sicher und entspannt durch die FeiertageSeit September sieht es in den Supermärkten schon nach Weihnachten aus. Trotzdem kommt Weihnachten für viele Menschen sehr plötzlich; kurz vor den Feiertagen wird es dann hektisch. Mit dem Druck, ein gelungenes Fest zu organisieren, steigt auch die Unfallgefahr. Eine Checkliste bringt Struktur und Ruhe in die Planung; die Unfallkasse Hessen rät zum Beispiel … Bild: ©Adobe Stock, K.- P. Adler ![]() Feuerzangenbowle und UnfallschutzDas müssen Sie bei Weihnachtsfeiern beachtenDer Unfallschutz für Mitarbeiter*innen besteht, wenn es sich um eine offizielle Feier handelt – auch wenn nicht die ganze Belegschaft, sondern nur eine einzelne Abteilung feiert. Allerdings muss die Unternehmensleitung der Feier zugestimmt und mit der Abteilungsleitung einen organisatorischen Rahmen vereinbart haben, der beispielsweise Ort und Uhrzeit regelt. Die betreffende Abteilungsleitung (oder deren Stellvertretung) muss die Feier organisieren und daran teilnehmen. Die Anwesenheit der Unternehmensleitung ist nicht unbedingt erforderlich. ![]() Wir gratulierenDr. h.c. Ralf Ackermann erhält höchste AuszeichnungDr. h.c. Ralf Ackermann, Präsident des Landesfeuerwehrverbandes Hessen, wurde am 22.11.18 anlässlich der Vertreterversammlung der UKH mit der Bismarckmedaille für langjährige ehrenamtliche Verdienste in der Selbstverwaltung der UKH ausgezeichnet. Ein weiterer Träger dieser Auszeichnung ist Ministerpräsident Volker Bouffier. ![]() Unfälle im Spätherbst vermeiden:Rutschige Wege, verdeckte StolperfallenSchliddern auf feuchtem Laub, Morgenglätte, verdeckte Unebenheiten auf dem Bürgersteig – Wege im Spätherbst können ganz schön riskant sein. Schmerzhafte Stürze führen oft zu Hautabschürfungen oder Prellungen bis zu Bänderrissen und Knochenbrüchen. Sicherheit ist daher gerade jetzt ein Muss. Dafür hat die Unfallkasse Hessen diese Tipps zusammengestellt … Bild: ©Adobe Stock, Astrid Gast ![]() Erkrankungen durch Asbest weiterhin hochFrüherkennung von Mesotheliomen nun erstmals möglichDas maligne Mesotheliom gehört zu den gefährlichsten Asbest-Erkrankungen. Es ist kaum frühzeitig zu erkennen, bisher unheilbar und führt meist nach kurzer Krankheit zum Tod. Obwohl die Verwendung und das Inverkehrbringen von Asbest bereits vor mehr als 25 Jahren in Deutschland verboten wurden, sind die Zahlen Asbest verursachter Berufskrankheiten (BK) weiter hoch. Bild: ©Adobe Stock, Bernard MAURIN ![]() Wahrnehmung, Wirkung, Wunsch:In drei Schritten erfolgreich Feedback geben Wahrnehmung, Wirkung, Wunsch – diese drei W helfen dabei, kritisches Feedback konstruktiv anzubringen. ![]() Laterne, Sonne, Mond und Sterne:Versichert beim Laternenumzug?Kindergartenkinder sind grundsätzlich bei der Teilnahme an offiziellen Kindergartenveranstaltungen versichert. Auch der Laternenumzug ist eine solche Kindergartenveranstaltung. Eltern, die im Auftrag der Kindertageseinrichtung oder dessen Träger Aufsichtspflichten oder andere ehrenamtliche Tätigkeiten übernehmen, stehen ebenfalls unter Unfallschutz. Nicht unfallversichert sind allerdings "fremde Kinder" wie Geschwisterkinder oder Nachbarkinder. Bild: ©pixabay ![]() Landtagswahl am 28. Oktober:Versicherungsschutz für Wahlhelfer*innenWer ehrenamtlich bei den kommenden Landtagswahlen hilft, steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, sowohl im Wahlbüro als auch auf den dazu gehörigen Wegen. Eine Anmeldung bei der UKH ist nicht nötig. Im Falle eines Unfalls wenden Sie sich an die Kommune, die die Unfallanzeige erstellt, oder direkt an die UKH (Telefon 069 29972-440, ukh[at]ukh.de). ©Adobe Stock, VRD |
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