AltenheimeAllgemeines![]() Alten- und Pflegeheime sind bei der Unfallkasse Hessen versichert, wenn die Kommunen, Kreise oder das Land Hessen mehrheitlich die wirtschaftliche Verantwortung für den Betrieb oder das Unternehmen tragen (Hauptaktionär, Mehrheitsgesellschafter, Träger der Einrichtung). In den Alten- und Pflegeheimen sind verschiedene Berufsgruppen in unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen vertreten. Die Beschäftigten sind vielfältigen gesundheitlichen Belastungen und Gefährdungen ausgesetzt. Hierzu gehören u. a. Arbeiten in ungünstigen Körperhaltungen oder der Umgang mit gesundheitsgefährlichen Stoffen. Psychosoziale Belastungen beim täglichen Umgang mit schwerstpflegebedürftigen Menschen, Konflikte mit Bewohnern und Angehörigen oder durch wechselnde u. U. überlange Schichten und Nachtarbeit kommen hinzu. Grundlegende fachspezifische Belange, die von bundesweitem Interesse sind, werden in der Fachgruppe "Gesundheitsdienst" und dem Fachausschuss "Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) diskutiert und Ergebnisse im Sinne einer bundeseinheitlichen Verfahrensweise veröffentlicht. AktuellesDie Unfallkasse Hessen beteiligt sich an der bundesweiten Präventionskampagne Haut. Ein Schwerpunkt ist die Prävention von Hauterkrankungen im Gesundheitsdienst. Weitere Informationen zur Präventionskampagne Haut finden Sie in einem Fachartikel in Inform 1/2007. Druckschriften aus dem Regelwerk …… Sicherheit & Gesundheitsschutz der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung. Zum Gesamtverzeichnis und aktuellen Neuerungen. Ausgewählte Unfallverhütungsvorschriften
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Ausgewählte GUV-Informationen
Ausgewählte staatliche Rechtsvorschriften
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