SparkassenAllgemeinesaus DGUV Vorschrift 26 "Kassen" ![]() Um erfolgreich auf dem Finanzmarkt existieren zu können, müssen sich die Sparkassen genau an den Kundenwünschen orientieren. Sie sind verlässliche Partner für das Gewerbe, die Kommunen und die Privatkunden. Zu dem öffentliche Auftrag, die Grundversorgung der Bevölkerung mit Bargeld zu versorgen, kommt der ständig wachsenden Druck des Wettbewerbs. Das Dienstleitungsangebot umfasst alle Arten der Finanzdienstleistungen und geht schon lange über das Annehmen, Verwahren und Ausgeben von Geld hinaus. Um dem allen gerecht zu werden, müssen die Vertriebswege immer wieder angepasst werden. Zentrale Kassenboxen sind einer offenen Kommunikationslandschaft gewichen. Der Geldfluss läuft überwiegend mit dem automatischen Kassentresor und über SB-Bereiche. Die Unfallkasse Hessen hilft den Sparkassen in Hessen durch sinnvollen Arbeits- und Gesundheitsschutz Erkrankungen, Unfälle und Überfällen zu vermeiden. Insbesondere nach Überfallereignissen versucht sie durch ein umfassendes Konzept, die Folgen der psychischen Belastung abzubauen. SeminarangebotDie Unfallkasse Hessen bietet regelmäßig einen zweitägigen Erfahrungsaustausch zu Sicherheit und Gesundheitsschutz in Sparkassen an. Hier wird auf rechtliche Neuerungen, auf Änderungen der Rechtssprechung, auf das Unfallgeschehen und Maßnahmen der Unfallverhütung eingegangen. Auch eine praxisnahe Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen wird gemeinsam erarbeitet. Der Praxisbezug wird zudem durch das Auftreten von Fachfirmen und Fachreferenten (z. B. Vertreter der Kriminalpolizei, Psychologen u.v.m.) hergestellt. Die Veranstaltung ist nicht auf einseitige Wissensvermittlung ausgerichtet. Besonderer Wert wird auf den bilateralen Austausch von Informationen gelegt. Hierdurch ist es möglich, dass die Unfallkasse Hessen auf die Bedürfnisse der Sparkassen in Hessen eingehen kann. Psychische Belastungen als Folge eines Raubüberfalls stellt eine besondere Form des Arbeitsunfalls dar. Um die Folgen zu mindern und einer posttraumatischen Belastungsstörung vorzubeugen, bietet die Unfallkasse Hessen gemeinsam mit dem Sparkassen und Giro Verband Hessen-Thüringen (SGVHT) regelmäßig ein Seminar für Betreuer von Überfallbetroffenen an. Das Seminar Arbeitsplatz Sparkasse - Gesunde Gestaltung, gesunder Betrieb richtet sich an Sparkassenmitarbeiter, die mit dem Neu- oder Umbau von Geschäftsstellen betraut sind. Neben den baulichen Aspekten und Vorgaben, die sich aus der Bauordnung, dem Arbeitsstättenrecht und der UVV Kassen ergeben, wird auf die Themen Ergonomie, Demografie und Barrierefreiheit eingegangen. Es handelt sich um ein Kooperationsseminar mit den Unfallkassen aus Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Dies ermöglicht einen Austausch mit Vertretern von Sparkassen über die Landesgrenzen hinaus. Seit 2014 wird das Seminar Basiswissen UVV Kassen in Zusammenarbeit mit der Unfallkasse Rheinland-Pfalz angeboten. Das Seminar soll Mitarbeiten von Sparkassen, welche mit der UVV Kassen arbeiten müssen, verständlich vermitteln. Zum Verständnis der UVV wechseln die Teilnehmer auch mal die Perspektive. Das Seminar ist eine Fortbildung für Fachkräfte für Arbeitssicherheit gemäß DGUV-Vorschrift 2. Die Seminartermine und Veranstaltungsorte entnehmen Sie bitte unserem aktuellen Seminarkatalog. AnsprechpartnerFür Sparkassen im Bereich des Regierungspräsidium Kassel: Herr Kramer Für Sparkassen im Bereich der Regierungspräsidien Gießen und Darmstadt: Herr Hustiák
Schriften und MedienRegelungen der Unfallkasse Hessen/der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung, Druckschriften aus dem Regelwerk Sicherheit & Gesundheitsschutz der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung. Ausgewählte UnfallverhütungsvorschriftenUnfallverhütungsvorschrift (UVV) „Kassen“ (DGUV Vorschrift 26 – bisher: GUV-V C9) (Muster-UVV) Unfallverhütungsvorschrift (UVV) "Wach- und Sicherungsdienste" (DGUV Vorschrift 24 - bisher: GUV-V C7) (Muster-UVV) Ausgewählte Regeln für Sicherheit und GesundheitsschutzKredit- und Finanzdienstleistungsinstitute Kredit- und Finanzleistungsinstitute Kredit- und Finanzleistungsinstitute Merkblatt "Einwirkung von Farbrauch" (GUV-I 8546) Sachgebiet Kreditinstitute und SpielstättenSpezielle fachspezifische Belange, die von bundesweitem Interesse sind, werden im Fachbereich Verwaltung, Sachgebiet Kreditinstitute und Spielstätten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) diskutiert, entschieden und veröffentlicht |