+++ Bitte fordern Sie bis 11.12.2020 die Berechtigungsscheine für den Gültigkeitszeitraum 2019/2020 an. Ab 01.01.2021 stellen wir neue Berechtigungsscheine für den Gültigkeitszeitraum 2021/2022 zur Verfügung. +++Erste-Hilfe-Verfahren![]() Erste Hilfe geht uns alle an. Wir alle hoffen, dass wir uns nicht verletzen. Wenn aber doch etwas passieren sollte, ist es gut, Menschen vor Ort zu haben, die Erste Hilfe leisten können. Um dieses Ziel auch im betrieblichen Kontext zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber einige Vorkehrungen getroffen. Auf Antrag übernimmt die UKH die Kosten für Erste-Hilfe-Lehrgänge für die erforderliche Anzahl von Ersthelfer*innen in ihren Mitgliedsbetrieben und -einrichtungen. Seit 1.1.2017 sind Anträge zur Kostenübernahme für Erste-Hilfe-Lehrgänge nur noch online über das Mitglieder- und Schulportal möglich. ![]()
Alle wichtigen Infos rund um das Antragsverfahren und die Organisation der Ersten Hilfe finden Sie hier:
Weiterführende Informationen für Ansprechpartner |