+++ Bitte verwenden Sie für Erste-Hilfe-Lehrgänge ab 2019 ausschließlich gültige Berechtigungsscheine (Zeitraum 2019/2020). Berechtigungsscheine aus dem Zeitraum 2017/2018 sind nicht übertragbar. +++Erste-Hilfe-Verfahren![]() Erste Hilfe geht uns alle an. Wir alle hoffen, dass wir uns nicht verletzen. Wenn aber doch etwas passieren sollte, ist es gut, Menschen vor Ort zu haben, die Erste Hilfe leisten können. Um dieses Ziel auch im betrieblichen Kontext zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber einige Vorkehrungen getroffen. Auf Antrag übernimmt die UKH die Kosten für Erste-Hilfe-Lehrgänge für die erforderliche Anzahl von Ersthelfer*innen in ihren Mitgliedsbetrieben und -einrichtungen. Seit 1.1.2017 sind Anträge zur Kostenübernahme für Erste-Hilfe-Lehrgänge nur noch online über das Mitglieder- und Schulportal möglich. ![]()
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