Arbeitsschutzkoordinator*innenMit fortschreitender Deregulierung der verbindlichen Vorschriften zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit verändern sich auch die Aufgaben der Arbeitgeber und Unternehmer beständig. Es gilt nicht mehr nur starre Grenzwerte einzuhalten und punktuell Defizite zu beseitigen, sondern vorausschauend Bedürfnisse festzustellen und nachhaltige Strategien zu reibungslosen, sicheren und gesundheitsförderlichen Arbeitsprozessen zu entwickeln. Die gesetzliche Basis bilden Arbeitsschutzgesetz sowie DGUV Vorschrift 1 und die darin verankerte Pflicht des Arbeitgebers geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und Gesundheitsgefahren zu treffen sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Grundlage für eine zielgerichtete Planung und die koordinierte Durchführung dieser Maßnahmen ist stets eine geeignete Aufbau- und Ablauforganisation im Betrieb. Der Unternehmer muss als oberste Leitung sicherstellen, dass die Maßnahmen je nach Erfordernis bei allen Tätigkeiten und eingebunden in die betrieblichen Führungsstrukturen beachtet werden und die Beschäftigten ihren Mitwirkungspflichten nachkommen können. Maßnahmen sind zudem kontinuierlich auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und bei Bedarf an sich ändernde Gegebenheiten anzupassen. Zur fachlichen Beratung stehen der obersten Leitung dabei Expertinnen und Experten wie Betriebsärztinnen und Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und andere beauftragte Personen zur Seite. Über die fachliche Expertise hinaus, hat jedoch häufig niemand im Betrieb einen rechten Überblick über die Gesamtheit der verschiedenen Aktivitäten und Maßnahmen zu Sicherheit und Gesundheit. Hier beginnt die Arbeit der Arbeitsschutzkoordinatorinnen und Arbeitsschutzkoordinatoren (kurz: ASK). Eingebunden in die betrieblichen Abläufe unterstützen sie den Unternehmer bei der Vernetzung aller Themen zur Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit mit den Kernaufgaben des Betriebes. Die "Arbeitsschutzkoordinatorin", bzw. der "Arbeitsschutzkoordinator" (alternativ auch: zentraler Beauftragter für Arbeitsschutz oder Systembeauftragter für Arbeitsschutz) ist dabei kein feststehender Begriff und wird auch von keinem Gesetz ausdrücklich gefordert. Arbeitsschutzkoordinatorinnen und Arbeitsschutzkoordinatoren nehmen jedoch eine wichtige Schlüsselrolle bei der Integration von Sicherheit und Gesundheitsschutz in die betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation und damit bei der Wahrnehmung der gesetzlichen Unternehmerpflichten ein. Weiterführende Links
QuickfinderAufgabenGrundsätzlich gibt es keine gesetzlichen Vorgaben zum Aufgabenprofil der Arbeitsschutzkoordinatorin, bzw. des Arbeitsschutzkoordinators. Nach unserem Verständnis soll die Koordinatorin/der Koordinator die "Unternehmerbrille" aufsetzen und aus dieser Perspektive an der Organisation und Kontrolle von Aufgaben zu Sicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb mitwirken. Konkrete Aufgaben und Stellung sollten immer betriebsspezifisch gestaltet werden. Weiterführende Informationen zum Thema Organisation von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit finden Sie auch im Band 19 unserer Schriftenreihe. Zur Publikationsdatenbank … Neben der Entwicklung von sicheren und gesundheitsgerechten zentralen Abläufen und der Abstimmung mit den Arbeitsschutzexperten, kann auch das Sammeln und Aufbereiten von Informationen zum Tätigkeitsfeld der Koordinatorinnen und Koordinatoren gehören. Das dazugehörige Aufgabenspektrum ist in der Praxis sehr vielfältig und teilweise von der Haupttätigkeit der Arbeitsschutzkoordinatorin, bzw. des Arbeitsschutzkoordinators geprägt.
Die meisten Aufgaben erfordern eine enge Kooperation mit den anderen Expertinnen und Experten für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, die für den Betrieb tätig sind. Betriebsärztinnen und Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie weitere beauftragte Personen stehen auch den Arbeitsschutzkoordinatorinnen und Arbeitsschutzkoordinatoren beratend zur Seite. Weiterer wichtiger Partner ist in der Regel der Personalbereich des Betriebs, soweit dieser in die Organisation und Koordination einzelner Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit im Betrieb eingebunden ist (z. B. arbeitsmedizinische Vorsorge, Qualifizierung der Führungskräfte sowie Aus- und Fortbildung der Sicherheitsbeauftragten sowie Ersthelferinnen und Ersthelfer). Hinsichtlich der Planung, Umsetzung und Kontrolle von Maßnahmen ist zudem der regelmäßige Austausch mit Führungskräften der nachgeordneten Organisationseinheiten zentraler Koordinationsschwerpunkt. Mögliche Aufgaben der Arbeitsschutzkoordinatorin, bzw. des Arbeitsschutzkoordinators können zudem sein:
Wichtig ist die Unterscheidung der Aufgaben der Arbeitsschutzkoordinatorin, bzw. des Arbeitsschutzkoordinators von denen der bestellten Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Betriebsärztin und des Betriebsarztes sowie anderer beauftragten Personen. Arbeitsschutzkoordinatorinnen und Arbeitsschutzkoordinatoren nehmen ihre Aufgaben aus der Perspektive der obersten Leitung wahr, d.h. sie unterstützen diese bei der Vernetzung aller Themen zur Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit mit den Kernaufgaben des Betriebes. Dazu schaffen sie organisatorische Regelungen und koordinieren den weiteren Maßnahmenablauf. Die letztendliche Verantwortung verbleibt jedoch stets bei der obersten Leitung. Die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Beratung der obersten Leitung und der Führungskräfte bei der Beurteilung, Auswahl und Umsetzung von Maßnahmen zur Gewährleistung sicherer und gesundheitsgerechter Arbeitsbedingungen obliegt auch weiterhin den bestellten Arbeitsschutzexpertinnen und -experten. Stellung im BetriebDie Arbeitsschutzkoordinatorin/der Arbeitsschutzkoordinator nimmt in der Regel eine Stabsfunktion der obersten Leitung ein und berichtet dieser direkt. Die Koordination des Arbeitsschutzes ist meist eine zusätzliche Aufgabe und die betreffende Person normalerweise in der Linienorganisation eingeordnet. Aus dieser Doppelrolle können unter Umständen Konflikte entstehen. Hier ist eine Klarstellung wichtig, in welcher Funktion die Koordinatorin, bzw. der Koordinator gerade tätig ist. BeauftragungDamit die Arbeitsschutzkoordinatorin/der Arbeitsschutzkoordinator im Sinne der obersten Leitung handeln kann und im Betrieb akzeptiert wird, ist eine offizielle Beauftragung notwendig. Mit der schriftlichen Festlegung der Aufgaben und Befugnissen grenzt die oberste Leitung den Tätigkeitsbereich der Koordinatorin/des Koordinators insbesondere gegen die der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/des Betriebsarztes ab und sorgt damit für Transparenz im Betrieb.
Die beauftragte Koordinatorinnen und Koordinatoren sowie ihr jeweiliger Zuständigkeitsbereich sollten im Betrieb bekannt gemacht werden, damit sie ihre Tätigkeit erfolgreich ausüben können. AnforderungenDie Auswahl einer geeigneten Person für die Funktion der Arbeitsschutzkoordinatorin, bzw. des Arbeitsschutzkoordinators liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers, bzw. der obersten Leitung des Betriebs. Die Voraussetzungen, um eine solche Aufgabe zu übernehmen, lassen sich nur begrenzt formal bestimmen:
Im Arbeitsschutzgesetz werden die wichtigsten Aufgaben des Unternehmers in allgemeiner Form umrissen. Viele andere Vorschriften greifen dessen Kernelemente auf und spezifizieren sie für einen bestimmten Anwendungsbereich. Die erforderlichen Kenntnisse lassen sich nur durch eine gezielte und ausreichende Qualifizierung erlangen und ausbauen. QualifizierungDie Abteilung Prävention der Unfallkasse Hessen empfiehlt eine solche Koordinierung, um die Kontinuität und Transparenz von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb zu verbessern. Mit dem Netzwerk für Arbeitsschutzkoordinatorinnen und Arbeitsschutzkoordinatoren bietet die UKH zudem eine Basis zum gegenseitigen Erfahrungsaustausch sowie zur Information über Neuerungen im Bereich Sicherheit und Gesundheit. Die Funktion der Arbeitsschutzkoordinatorin/des Arbeitsschutzkoordinators soll in den Mitgliedsbetrieben der Unfallkasse Hessen einheitlich belegt und qualitativ vergleichbar ausgestaltet sein. Dies erfordert ein Basiswissen zu gesetzlichen Vorgaben, Vorschriften des Unfallversicherungsträgers und nützlichen Handlungskonzepten für die Organisation und Koordination von Aufgaben zu Sicherheit und Gesundheit im Betrieb. ![]() Für potenzielle Arbeitsschutzkoordinatorinnen und Arbeitsschutzkoordinatoren bietet die UKH spezielle, auf das zukünftige Tätigkeitsfeld ausgerichtete Seminare an. Der UKH-Zertifikatslehrgang Arbeitsschutzkoordination umfasst dabei i. d. R. 8 Schulungstage und setzt sich aus insgesamt vier Pflichtmodulen zusammen:
Der Lehrgang zur Arbeitsschutzkoordinatorin/zum Arbeitsschutzkoordinator sollte mit der "Basisqualifizierung 1" begonnen werden, da alle weiteren Module auf den grundlegenden Inhalten dieses Seminars aufbauen. Netzwerk der Arbeitsschutzkoordinatorinnen und ArbeitsschutzkoordinatorenMit einem Netzwerk für Arbeitsschutzkoordinatorinnen und Arbeitsschutzkoordinatoren bietet die UKH eine Basis zum gegenseitigen Erfahrungsaustausch sowie zur Information über Neuerungen im Bereich Sicherheit und Gesundheit. Neben aktuellen Themen der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, Neuerungen bei Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften steht vor allem der Austausch der Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu praxisgerechten Lösungen aus den eigenen Betrieben im Vordergrund. Den Termin des nächsten Erfahrungsaustauschs finden sie bequem online. AnsprechpersonenStephanie Caspar Gero Heinz |