Die Arbeitsschutzorganisation Das Arbeitsschutzgesetz (§ 3) verpflichtet Arbeitgeber*innen, für eine geeignete Arbeitsschutzorganisation zu sorgen. Besonders wirksam können sie dies durch eine nachhaltige Einbindung von Sicherheit und Gesundheit in die Aufbau- und Ablauforganisation seines Unternehmens erreichen. Bestandteile seiner Verantwortung sind
Grundsätzlich können wir festhalten: Durch die zunehmende Flexibilisierung der rechtlichen Anforderungen, wird den Arbeitgeber*innen eine größere Verantwortung übertragen. Sie müssen prüfen, ob die von ihnen gewählte Arbeitsschutzorganisation die Schutzziele der gesetzlichen Verordnungen erfüllt, so dass für die Beschäftigten keine Gefährdung ihrer Sicherheit oder Gesundheit entsteht. Mittels einer Pflichtenübertragung können die Arbeitgeber*innen einen Teil ihrer Aufgaben auf andere Führungskräfte und einzelne Mitarbeiter*innen übertragen. Bei ihnen verbleibt trotz der Delegation die Gesamtverantwortung einschließlich der Kontrolle, ob die geschaffene Organisation Sicherheit und Gesundheit gewährleistet. Zu den wichtigsten Funktionsträger*innen einer Arbeitsschutzorganisation gehören:
Vorschriften und Regeln der Unfallkassen
Weitere Broschüren und Informationen der DGUV Weitere Materialien der Unfallkasse Hessen Wichtige Internet-Portale zum Arbeitsschutz:
|