Informationen zur DGUV Vorschrift 1QuickfinderGrundsätzlichesDie DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" gilt seit dem 1. Oktober 2014 und ist die Basis-Unfallverhütungsvorschrift. In ihr sind alle grundlegenden Pflichten von Unternehmen und Versicherten festgelegt. Sie löst die bisherige GUV-V A1 ab. Der Unternehmer hat wie schon vorher für die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Die dabei zu treffenden Maßnahmen sind in staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und in UVVen näher bestimmt. Die DGUV Vorschrift 1 gilt für alle Versicherten der UKH. Im Unterschied zu den gewerblichen Berufsgenossenschaften betrifft die DGUV Vorschrift 1 daher über die Beschäftigten hinaus weitere Versichertengruppen, soweit sie keine Einschränkung enthält. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
Ausführlichere Informationen finden Sie in den Artikeln in unserem Download-Bereich. DownloadsDGUV Regel 100-001Eine gute Arbeitshilfe zur Vorschrift 1 ist die DGUV Regel 100-001, die ebenso neu überarbeitet wurde. Sie löst die alte Regel zur GUV-R A1 ab. Bitte beachten Sie dabei den Hinweis auf Seite 2, da die aktuellen Regelungen zur Ersthelferqualifizierung nur noch bis 31. März 2015 gelten. Häufige Fragen zur AnwendungHier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Praxisfragen. Zur Liste FAQ's Unsere AnsprechpartnerBei Fragen zur Vorschrift 1 wenden Sie sich bitte an die zuständige Aufsichtsperson oder unsere Expert*innen Stephanie Caspar (s.caspar[at]ukh.de), Ruth Krist (r.krist[at]ukh.de) bzw. das Service-Telefon der UKH 069-29972-440. |