Gefahr durch hohe Schneelasten auf Dächern![]() Ungewöhnlich früh hat der Winter 2010/2011 mit seiner weißen Pracht Einzug gehalten. Die anhaltenden Schneefälle der letzten Tage haben gezeigt, dass nach den milden Wintern vergangener Jahre noch immer mit Schnee und Eis zu rechnen ist. Vielerorts lasten dann tonnenschwer die drückenden Schneemassen auf den Gebäuden. Wegen drohender Einsturzgefahr von Dächern mussten schon vorsorglich Einrichtungen geschlossen oder eva-kuiert werden. Um bleibende Schäden zu vermeiden, sollten vorsorglich die Schneelasten beseitigt werden. Überlegtes Handeln ist unabdingbar, um bei Räumarbeiten die mitunter lebensgefährlichen Absturzunfälle zu vermeiden. Wann sind Schneelasten zu räumen? Der Handlungsbedarf bemisst sich aber nicht aus der augenscheinlichen Schneehöhe sondern durch das Schneegewicht. Dieses kann durch das Vorhandensein als Pulverschnee oder Nassschnee ausschlaggebend sein. Während beispielsweise 10 cm frisch gefallener Pulverschnee ca. 10kg/ qm wiegen, so bringt 10 cm Nassschnee schon 40 kg/qm auf die Waage. Noch höher ist das Gewicht von 10 cm hohen Eisschicht (90kg/qm). Die zulässigen Schneelasten Die für das Dachtragwerk zulässige Schneelast kann dem Standsicherheitsnachweis (Statik) für das Gebäude entnommen werden. Hilfsweise können Auskünfte über die zulässige Schneelast bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde (in der Regel das Landratsamt, die kreisfreie Stadt oder die Große Kreisstadt) oder einem örtlichen Ingenieur- oder Architekturbüro eingeholt werden. Bestehen Zweifel, ob das Dach für eine bestimmte Schneelast ausreichend dimensioniert ist, oder sind für das Gebäude keine statischen Unterlagen mehr vorhanden, sollte man sich an ein örtliches Ingenieur- oder Architekturbüro wenden. Ermittlung des tatsächlichen Schneegewichts Lässt sich die Eisschicht nicht durchstechen und mit dem Bohrkern ziehen, kann die Höhe der Eisschicht in Zentimeter gemessen und das Eisgewicht abgeschätzt werden. Es muss dann dem Schneegewicht pro Quadratmeter hinzugerechnet werden. Für eine 1 cm dicke Eisschicht kann dabei ein Eisgewicht von ca. 9 kg/qm angesetzt werden. Bei einem Flachdach kann die ermittelte Schneelast unmittelbar mit der zulässigen Schneelast im Standsicherheitsnachweis verglichen werden, da diese zulässige Schneelast auf die Waagrechte bezogen ist. Bei geneigten Dächern muss die ermittelte Schneelast für den Vergleich mit der zulässigen Schneelast entsprechend dem Neigungswinkel des Daches umgerechnet werden. Dazu muss die ermittelte Schneelast in Abhängigkeit von der Dachneigung mit einem Korrekturfaktor multipliziert werden, der aus nachstehender Tabelle entnommen werden kann. Zwischenwerte dürfen näherungsweise linear interpoliert oder es kann zur Berechnung der nächsthöhere Tabellenwert angesetzt werden.
Beispiel Flachdach: Beispiel geneigtes Dach mit 30° Dachneigung: Schneeräumung – aber sicher!Ob zu Ermittlung der Schneelasten oder im Falle des Räumens sind grundsätzlich Schutzmaßnahmen zur Vermeidung des Abstürzens anzuwenden. Wer sich auf ein Dach begibt, bewegt sich in der Regel 3 Meter und mehr über dem umliegenden Gelände. Bei leicht geneigten und bei flachen Dächern besteht an den Dachkanten Absturzgefahr; bei stärker geneigten Dächern auf der gesamten Dachfläche. Ein Absturz aus dieser Höhe endet meist mit schweren Verletzungen. Durch die Arbeiten auf dem Dach ist die Konzentration der Ausführenden bereits sehr in Anspruch genommen, so dass ein Übersehen der Absturzkante nicht unwahrscheinlich ist. Verhaltensmaßnahmen Bei der Räumung des Daches ist immer die Statik des Dachtragwerkes zu beachten. Zum Beispiel kann es Stabilitätsprobleme geben, wenn das Dach bei zu hohen Schneelasten zunächst komplett auf der einen Seite geräumt wird, bevor auf der anderen Seite mit dem Abtragen des Schnees begonnen wird. In der Regel empfiehlt es sich, das Dach auf beiden Seiten möglichst gleichmäßig zu entlasten und den Schnee abschnittsweise und dabei jeweils abwechselnd auf der einen und der anderen Dachseite abzutragen. Persönliche Schutzausrüstung Mit der Benutzung des Anseilschutzes sollte man sich bereits im Vorfeld vertraut gemacht haben. Es ist daher sicherzustellen, dass die mit der Räumung betrauten Mitarbeiter in der Handhabung der Anseilsysteme unterwiesen und auch über das sicherheitsgerechte Verhalten aufgeklärt wurden Sind die Möglichkeiten eines Anseilschutzes nicht gegeben, sollten Arbeiten auf dem Dach nicht durch eigene Mitarbeiter durchgeführt werden. In diesem Fällen sind entweder Fachfirma oder Hilfsorganisationen z.B. die Feuerwehr oder das Technische Hilfswerk unterstützend hinzuzuziehen. Fazit:
Autor: Michael Protsch, E-Mail: m.protsch(at)ukh.de Stand: 09.12.2010 LinksVorschriften:
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