Frankfurt, im Juli 2016Wie Sie Ihre Beschäftigten bei der Arbeit vor Hautkrebs durch Sonnenstrahlung schützenSeit 2015 kann weißer Hautkrebs durch Sonnenstrahlung als Berufskrankheit anerkannt werden. Das betrifft vor allem Menschen, die beruflich viel im Freien arbeiten. Im Fall einer Berufskrankheit leistet die gesetzliche Unfallversicherung. Für die rund 145.000 Beschäftigten in hessischen Gemeinden, Landkreisen, Behörden und Ämtern des Landes sowie für ca. 117.000 Beschäftigte in rechtlich selbstständigen Unternehmen ist die Unfallkasse Hessen (UKH) zuständig. Mehr …http://http://www.ukh.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/article/wie-sie-ihre-beschaeftigten-bei-der-arbeit-vor-hautkrebs-durch-sonnenstrahlung-schuetzen/ |