Frankfurt, im Januar 2017Zwei Branchenregeln zur Abfallwirtschaft veröffentlichtWann dürfen Müllwagen rückwärtsfahren?Die Antwort auf diese und viele andere Fragen der Abfallsammlung und der Abfallbehandlung geben zwei neue Branchenregeln der gesetzlichen Unfallversicherung. "Was lange währt, wird endlich gut: Wir haben die Branchenregeln – insbesondere die Frage des Rückwärtsfahrens von Müllfahrzeugen – intensiv mit den betroffenen Verbänden diskutiert. Die Ergebnisse dieser Erörterungen sind in die Branchenregeln eingeflossen. Sie bilden damit die neuesten Standards für Sicherheit und Gesundheit in der Abfallwirtschaft ab", sagt Dr. Walter Eichendorf, stv. Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Die beiden Branchenregeln der Abfallwirtschaft stehen jetzt zum Download bereit und können künftig auch als Broschüre bestellt werden. Branchenregeln sind ein neues Kommunikations- und Informationsformat. Sie setzten kein eigenes Recht, sondern fassen geltende Vorschriften und Richtlinien für die Unternehmen einer Branche zusammen. Darüber hinaus geben sie Empfehlungen, wie Betriebe die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten gewährleisten können. DGUV Regel 114-601 – Abfallsammlung DGUV Regel 114-602 – Abfallbehandlung Branchenregeln zum Download:
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