Grundlagen zu Sicherheit und Gesundheit für Sicherheitsbeauftragte

Online-Seminar

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Beginn
25.08.2026, 08:30 Uhr
Ende
27.08.2026, 12:15 Uhr
Veranstaltungsart
Online
Beschreibung

Die Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Sicherheitsbeauftragte. Sie vermittelt Kenntnisse über die Aufgaben und Rechte von Sicherheitsbeauftragten, die Möglichkeiten Beratung und Unterstützung zu erhalten und stellt Möglichkeiten zur Verbesserung des Arbeitsschutzes vor.

Das Seminar findet an drei aufeinanderfolgenden Vormittagen von 08:30 – 12.15 Uhr statt.

Voraussetzung

Jeder einzelne Teilnehmende muss zwingend über ein eigenes Endgerät (PC, Laptop oder Tablett) verfügen. Die Teilnahme von mehreren Teilnehmenden, welche sich ein Endgerät teilen, ist grundsätzlich nicht möglich, da Aufgabenstellungen in getrennten Gruppen bearbeitet werden. Zudem muss jeder Teilnehmende für sich Eingaben über Tastatur und Maus machen können. Des Weiteren muss jeder Teilnehmende zwingend über einen Lautsprecher und ein Mikrofon verfügen, da die Lerninhalte teilweise in einer verbalen Interaktion erarbeitet werden. Vom Endgerät der Teilnehmenden muss ein Zugang zur Seminarplattform der UKH im Internet, sowie der Zugriff auf den Lautsprecher- und Mikrofonausgang erlaubt sein.

 

Auf Windows-Geräten muss der Browser Google Chrom oder Microsoft Edge verfügbar sein. Die Teilnahme über ein Tablett mit den Betriebssystemen IOS und Android ist möglich.

 

Optional kann eine Webcam eingesetzt werden.

 

Die Teilnehmenden erhalten bei einem Techniktermin, einige Tage vor dem Seminar, Gelegenheit den Zugang zur Seminarplattform und die Ton- und Bildübertragung zu testen.

Ziele

Die Teilnehmenden kennen die Aufgaben und Rechte von Sicherheitsbeauftragten. Sie wissen, wer sie in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes fachkundig beraten kann. Sie kennen die wichtigsten Aufgaben im Arbeitsschutz und sind in der Lage zu prüfen, ob diese ausgeführt werden. Sie sind in der Lage eine Sicherheitsbegehung vorzubereiten und durchzuführen. Sie können beurteilen ob sich Versicherte sicher verhalten, können die Ursachen unsicheren Verhaltens ermitteln und Vorschläge zu deren Beseitigung machen. Sie sind in der Lage Versicherte zu sicherem Verhalten zu motivieren. Sie können beurteilen ob eine Gefährdungsbeurteilung vollständig ist und ob die Maßnahmen geeignet sind und umgesetzt werden. Sie sind in der Lage sich Informationen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz im Internet zugänglich zu machen.

Themen

 

  • Aufgaben und Rechte von Sicherheitsbeauftragten
  • Der Nutzen der gesetzlichen Unfallversicherung
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt als Berater in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
  • Aufgaben im Arbeitsschutz
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Möglichkeiten der Informationsbeschaffung im Internet
  • Möglichkeiten den Arbeit- und Gesundheitsschutz zu verbessern
Sachbearbeitung
Barbara Svejda
b.svejda@ukh.de

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