Sicherheit und Gesundheitsschutz in Sparkassen
Grundlagen
- Sparkassen, kommunale Kassen
- Sicherheitsbeauftragte
- Personal- und Betriebsräte
- Betriebsleitungen, Unternehmer*innen
- Sonstige Beauftragte, Koordinator*innen, Berater*innen im Betrieb
- Führungskräfte
Im Grundlagenseminar zur Sicherheit und Gesundheit in Sparkassen erhalten die Teilnehmenden einen ersten Überblick über die wesentlichen gesetzlichen und technischen Anforderungen des Arbeitsschutzes in Sparkassen. Dabei wird ausführlich auf die relevanten gesetzlichen Regelungen und Normen eingegangen, zentrale Akteure sowie deren Rechte und Pflichten vorgestellt und das Erlernte anhand von Praxisbeispielen vertieft.
Das Seminar richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Sparkassen, die Aufgaben im Bereich des Arbeitsschutzes übernommen haben, eine Führungsfunktion innehaben oder als Sicherheitsbeauftragte in einer Sparkasse bestellt sind bzw. bestellt werden sollen.
Die Teilnehmer kommen aus dem Bereich Sparkassen, haben Führungsverantwortung oder sind Teil der Arbeitsschutzorganisation ihres Hauses.
Die Teilnehmenden kennen die wesentlichen gesetzlichen Anforderungen an die Arbeitsschutzorganisation von Sparkassen und Kreditinstituten sowie die Aufgaben der beteiligten Akteure. Sie verfügen über Grundkenntnisse in der Beurteilung von Arbeitsbedingungen und in der Anwendung des Vorschriften- und Regelwerks einschließlich der DGUV Vorschrift 25 – Überfallprävention. Darüber hinaus sind sie nach dem Seminar in der Lage, Grundprinzipien der Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren in der Praxis anzuwenden und entsprechende Situationen kritisch zu hinterfragen.
- Verantwortung für Sicherheit und Gesundheit
- Organisation des Arbeitsschutzes
- Rolle der Beteiligten im Arbeitsschutz
- DGUV Vorschrift 25 „Überfallprävention“
- DGUV Regel 115-003 „Überfallprävention in Kreditinstituten“
- Gefährdungsbeurteilung und Gestaltung sicherer Arbeitsplätze
- Bauliche Anforderungen
- Umsetzung