Tätigkeiten mit Biostoffen

Gefährdung beurteilen

Kategorien
  • Bau- und Betriebshöfe
  • Forst, Pflanzenbau und Tierhaltung
  • Fraport, Flughäfen
  • Gesundheitswesen
  • Hochschulen
  • Polizei
  • Straßen- und Verkehrsmanagement
  • Ver- und Entsorgungsbetriebe
Beginn
28.04.2026, 10:00 Uhr
Ende
29.04.2026, 16:00 Uhr
Veranstaltungsart
Präsenz
Veranstaltungsort
Parkhotel zum Stern
Hersfelder Straße 1
36280 Oberaula
Telefon: 06628 9202-0
Internet: http://www.hotelzumstern.de
Zielgruppen
  • Einrichtungsträger*innen
  • Führungskräfte
  • Personal- und Betriebsräte
  • Betriebsleitungen, Unternehmer*innen
  • Betriebsärzte und Betriebsärztinnen
  • Leitungen von Kindertageseinrichtungen
  • Sonstige Beauftragte, Koordinator*innen, Berater*innen im Betrieb
  • Fachkräfte für Sicherheit und Gesundheit (Sifa)
Beschreibung

Das Seminar „Tätigkeiten mit Biostoffen“ vermittelt Kompetenzen im Arbeitsschutz zur Beurteilung der Gefährdungen durch Biostoffe. Neben einer geeigneten Berufsausbildung und einschlägiger Berufserfahrung ermöglichen diese Kenntnisse eine fachkundige Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach § 4 Biostoffverordnung. Die Teilnehmenden bekommen einen Einblick in das Biostoffrecht und werden in die Lage versetzt, die Biostoffverordnung in den Betrieben umzusetzen.

 

Das Seminar richtet sich auch an Beschäftigte, die im Rahmen ihrer Tätigkeit mit der Umsetzung der Biostoffverordnung befasst sind.

 

Tätigkeiten mit Biostoffen finden sich beispielsweise in folgenden Bereichen: Abwasserbehandlung, Abfallentsorgung, Gesundheitswesen, Wohlfahrtspflege, Hochschulen, Grünpflege, Tierhaltung, Forstwirtschaft.

Voraussetzung

Teilnahme an einem Seminar "Grundlagen zu Sicherheit und Gesundheit" oder „Aufgaben der Führungskräfte zu Sicherheit und Gesundheit".

Ziele

Die Teilnehmenden erwerben mit dieser Fortbildungsmaßnahme Grundkenntnisse für die fachkundige Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen gemäß § 4 Abs. 1 der Biostoffverordnung.

Themen
  • Rechtliche Grundlagen auf Basis der Biostoffverordnung (BioStoffV) und der "Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe" (TRBA)
  • Grundlagen zu biologischen Arbeitsstoffen: In welchen Arbeitsbereichen kommen diese vor? Was zählt zu biologischen Arbeitsstoffen?
  • Gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten
  • Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung)
  • Betriebsanweisungen
  • Informationsbeschaffung
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge und Hygiene
Sachbearbeitung
Silke Böttcher
s.boettcher@ukh.de

Zum Seitenanfang navigieren