Die Berufskrankheiten-Anzeige
Bitte übersenden Sie die ausgefüllte BK-Anzeige per E-Mail ODER per Fax an die UKH – nicht zusätzlich per Post. Unfallkasse Hessen Wann ist die Anzeige zu erstatten?Die Anzeige ist zu erstatten bei jeder Berufskrankheit, die den Versicherten mehr als 3 Tage arbeitsunfähig macht oder die tödlich verlaufen ist. Für jeden Erkrankungsfall ist eine besondere Anzeige auszufüllen. Auch wenn die Berufskrankheit plötzlich wie ein Arbeitsunfall auftritt, ist dieses Formblatt, nicht die gelbe Unfallanzeige zu verwenden. Downloads |